VEREIDIGTE, VON PROFESSIONELLEN ÜBERSETZERN AUSGEFÜHRTE ÜBERSETZUNGEN (GERICHTLICHE SACHVERSTÄNDIGE) – GERICHT FLORENZ
Was genau ist eine vereidigte Übersetzung?
Die vereidigte Übersetzung wird auch offizielle, beglaubigte oder zertifizierte Übersetzung genannt, sie wird von Fachleuten ausgeführt, die als gerichtliche Sachverständige bezeichnet werden und in einem speziellen Verzeichnis des Gerichts eingetragen sind. Wenn sie die Übersetzung geschrieben haben, schwören sie vor einem Gerichtsbeamten, dass sie ihre Arbeit korrekt und gut ausgeführt haben und übernehmen die entsprechende Verantwortung dafür.
Wann muss eine Übersetzung vereidigt werden?
Eine Übersetzung muss dann vereidigt werden, wenn sie für öffentliche Zwecke gültig sein muss, das heißt, wenn sie bei öffentlichen Einrichtungen oder Behörden eingereicht werden muss (bei Gemeinden, Universitäten, Registern, usw.). In diesem Fall verabredet der Übersetzer einen Termin und geht zum Gericht, um die von ihm ausgeführte Übersetzung zu vereidigen und vor dem Gerichtsbeamten das Vereidigungsprotokoll zu unterzeichnen. Für eine Vereidigung am Gericht Florenz benötigt man eine Stempelmarke zu 16 Euro für jeweils 4 Seiten von jedem Dokument. Für Dokumente, die Ehetrennungen betreffen, wird keine Stempelmarke benötigt (Art. 19, Gesetz 74/1987), dasselbe gilt für internationale Adoptionen (Art. 82, Gesetz 183/1984).
WIE MÜSSEN DIE DOKUMENTE SEIN, DIE ÜBERSETZT WERDEN SOLLEN?
Ausländische Dokumente
Gewöhnlich müssen es Originale oder beglaubigte Kopien der Dokumente sein, und oft wird eine vorhergehende Echtheitserklärung verlangt, die je nach dem betreffenden Staat durch die Unterschrift des zuständigen ausländischen Beamten oder mit der Haager Apostille erzielt wird. Die Echtheitserklärung ist nur ein Stempel, der bescheinigt, dass die Unterschrift desjenigen, der das Dokument ausstellt, echt ist. In der Regel handelt es sich um ein Verfahren, das bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Präfektur erfolgt.
Wir können Ihnen alle Informationen über die Ausstellung von beglaubigten Kopien zur Verfügung stellen und überprüfen, ob ausländische Dokumente vollständig sind oder nicht.
Italienische Dokumente
Auch in diesem Fall werden Originale oder beglaubigte Kopien der Dokumente benötigt, und je nach Fall auch die Apostille (oder die Echtheitserklärung, je nachdem, in welchem Land das Dokument dann verwendet werden soll). Bei einigen Dokumenten ist es sogar notwendig, eine zweite Echtheitserklärung mitzuliefern, um die Unterschrift des Gerichtsbeamten zu bezeugen, vor dem der Übersetzer die Vereidigung ausgeführt hat.
Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, damit Ihre Dokumente mit allen notwendigen Stempeln versehen ins Ausland gelangen, damit ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit gewährleistet ist.
Wir liefern außerdem auch Informationen über die Dokumente, die eingereicht werden müssen, je nachdem, was für ein Verfahren vervollständigt werden soll:
- Notarielle Vollmachten, Bevollmächtigungen und Prokuren
- Anerkennung von Studienabschlüssen im Ausland (Diplom, Konservatorium, Master-Abschluss, Fachausbildung, Berechtigung zum Besuch von Studiengängen im Ausland)
- Anerkennung von Titeln mit beruflicher Wirkung im Sinne der Richtlinie 2005/36
- Antrag auf Staatsbürgerschaft
- Umwandlung von ausländischen Führerscheinen
- Arbeitsverträge
- Testamente
- Strafanzeigen
- Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Bankkonten
- Identitätskarten
- Migrations- und Auswanderungsdokumente
- Familienzusammenführung, Familiennachzug
- Unterlagen für Registrierungsanträge und zur Erlangung von Zertifizierungen und Zeugnissen
- Unterlagen für die Validierung, Zulassung, Anerkennung von im Ausland absolvierten Studien
- Dokumente, die für die Heirat von Italienern im Ausland und Ausländern in Italien übersetzt werden müssen
- Dokumente, um die Rente zu erhalten
- Übersetzungen für Botschaften und Konsulate, usw.
- Bescheinigungen (Geburtsurkunden, Wohnsitzbescheinigungen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Zivilstandsurkunden, Sterbeurkunden,
- Bescheinigungen über die berufliche Integrität, Familienstandsurkunden, Zahlungsurkunden, Impfzeugnisse, Schulzeugnisse, ärztliche Zeugnisse, allgemeine Strafregisterbescheinigungen, Strafregisterauszüge, Bescheinigungen hinsichtlich laufender Strafverfahren);
Offizielle, zertifizierte, vereidigte, beglaubigte Übersetzungen, für Zertifikate, Studienabschlüsse, beglaubigte Kopien von Dokumenten, Verträge, Umwandlung ausländischer Führerscheine, jedes sonstige Verfahren zur Zulassung, Validierung und Anerkennung von Dokumenten aus dem Ausland und für das Ausland in den unten angegebenen Sprachen. Französisch, Englisch, Spanisch, Katalanisch, Norwegisch, Griechisch, Portugiesisch, Rumänisch, Dänisch, Ungarisch, Japanisch, Bulgarisch, Deutsch, Chinesisch, Serbisch, Arabisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch, Finnisch, Schwedisch, Slowakisch, Albanisch, Litauisch, Ukrainisch und andere……..
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